Ratgeber

Kaufvorvertrag
Dieses rechtlich gesicherte Verkaufs- und Kaufversprechen garantiert Ihnen einerseits das Anwesen und bietet andererseits dem Verkäufer die Sicherheit, dass Sie sein Anwesen erwerben werden. Der Vorvertrag lehnt sich in seiner Formulierung und Inhalt an den nachfolgenden notariellen Kaufvertrag an. Er umfasst alle vereinbarten Konditionen zwischen Käufer und Verkäufer, Zahlungsmodalitäten und Termin des notariellen Kaufvertrags.

Konventionierung

Konventionierung bedeutet, dass die Wohnung nur von Provinzansässigen oder hier Arbeitenden besetzt werden darf. Der Kaufpreis ist frei verhandelbar, ist aber im Verhältniss zu den nicht konventionierten Immobilien wesentlich geringer. Bezüglich der Vermietung bedeutet es  zum Landesmietzins vermietet werden darf. Dieser ist  geringer als der am freien Markt erzielbare Mietzins.

Erstwohnung
Bezüglich der Besteuerung beim Kauf der Erstwohnung besteht die Möglichkeit die "Begünstigungen der Erstwohnung " zu beanspruchen.  Das bedeutet dass abhängig vom Verkäufer und unter gewissen Voraussetzungen nur 4% MwSt., bzw. 3% Registersteuer zuzüglich zum Verkaufspreis bezahlt werden müssen.

Angeld zur Bestätigung (caparra confirmatoria)
Die Caparra Confirmatoria ist im Codice Civile in Art. 1385 enthalten und findet Anwendung bei Kaufangeboten und Vorverträgen. Durch die Bezahlung einer Angeld (caparra) und gleichzeitiger Unterzeichnung einer Vereinbarung entstehen bereits Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien.





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